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Verfügung zur Kleidung im Schulsport

Vor genau 100 Jahren wurde folgende Verfügung herausgegeben und musste von allen Lehrern in das Verfügungsbuch der Schulen (handschriftlich!) eingetragen werden. Auch in das der Monzinger Schule:

Der Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten

Berlin, den 23. V. 1908

Schon durch Erlaß vom 20. März 1905 – U III. 332 B. 3174 U. III. A. U. III. D. M. – (Zentr. Bl. f. d.. ges. Unterr. Verw. S. 332 u ff) ist unter Bezugnahme auf die in den Lehrplänen vom 31. Mai 1894 über den Anzug der Schülerinnen beim Turnen gegebene Anordnung wiederholt nachdrücklich auf die schwere gesundheitliche Schädigung hingewiesen worden, welche dem sich entwickelnden menschlichen Körper einschnürende Kleidung zugefügt wird. Zugleich wurde hervorgehoben, daß der Zweck des Turnunterrichtes bei solchen Schülerinnen, welche im Korsett turnen, nicht erreicht werden kann, da es die ausgiebige und wirkungsvolle Ausführung der wichtigsten Übungen, insondergleich auch derjenigen Rumpfübungen hindern, welche der Gesundheit besonders dienlich sind und eine freie, aufrechte, schöne Körperhaltung fördern; daher sei das Tragen einschnürender Kleidung beim Turnen nicht zu dulden. Im Anschluß hieran mache ich darauf aufmerksam, daß in der hiesigen Königlichen Landesturnanstalt eine Turntracht für Mädchen erprobt worden ist, welche zur Einführung in Mädchenschulen und Lehrerinnenseminaren empfohlen werden kann. Eine nähere Beschreibung dieser Tracht enthält die Anlage.

gez. Kessler

Zu U. III. B. 1484 U III. A U. III. D. M.

Turntracht für Mädchen

Die Turntracht besteht aus Bluse und Rockhose. Für die Bluse, die aus leichterem Werkstoff hergestellt werden kann, eignet sich am besten der Schnitt einer in Falten abgesteppten kragenlosen Hemdbluse mit kleinem viereckigen Halsausschnitt, der mit Blendenbesatz verziert werden kann, der Taillenschluß der Bluse ist mit einem Bündchen zu versehen, an dem sich Knöpfe zum Anknöpfen der Rockhose befinden. Das Beinkleid ist aus marineblauem Gewiot herzustellen. Es schließt um die Hüften an und fällt recht weit wie ein Rock aus. Ein 4 cm breiter Gurt mit Knopflöchern versehen faßt den oberen Rand des Beinkleides ein. Unten wird jeder Beinkleidteil durch kleine Falten bis auf ca. 40 cm Weite eingeschränkt und mit einem Stoffbündchen angeheftet, welches Knopf und Knopfloch enthält. Auf der Innenseite des Beinkleides sind in jedem Beinling 3 Gummibänder zu befestigen, die vom Kniebündchen bis zum Gurt reichen und das Beinkleid in gleichmäßiger, überfallender Länge erhalten. Der Schluß der Rockhose wird in der hinteren Mitte durch verdeckten Knopfschluß bewirkt. Ein weicher Stoffgurt deckt den Taillenschluß.

  Das Leibchen aus weichem porösem Waschstoff, ohne Stangen zu fertigen, an ihm werden die Strumpfhalter angebracht. Eine Abbildung der Rockhose findet sich in der Modenwelt vom 15. Okt. 1907. Das Schnittmusteratelier der Modewelt, Berlin W. 3 Potsdamerstr. 38 liefert den Schnitt der Rockhose den Bestellern portofrei gegen Einsendungen von 35 Pf..

  Die Turnschuhe dürfen keine hohen Absätze haben und müssen der Fußform entsprechend vorn breit gearbeitet sein.

(die Rechtschreibung wurde absichtlich nicht in die heute gültige Form gebracht.)